Ab dem 1.7.2008 ist die Ausstellung von Energieausweisen bei Vermietung und Verkauf Pflicht. Zuerst nur für Gebäude die bis 1965 erstellt wurden. Ab dem 1.1.2009 auch für Gebäuden die nach 1965 gebaut wurden. Damit soll sich der Erstellungsaufwand der Energieausweisen auf einen größeren Zeitraum verteilt. Für Nichtwohngebäude wird der Ausweis erst zum 1.07.2009 Pflicht (Aushang bei öffentlichen Gebäuden)
Es wird bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise geben. Die Wahlfreiheit zwischen den Energieausweisarten wird für Wohngebäude die vor 1978 gebaut wurden eingeschränkt. Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten benötigen dann immer einen bedarfsorientierten Ausweis. Bei allen anderen Gebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.
Bei Energieausweisen für Wohngebäude, die vor dem 1.8.2008 ausgestellt werden kann bei alle Gebäuden die Ausweisart frei gewählt werden. Bei Nichtwohngebäude besteht immer die Wahlfreiheit. Die Ausweise haben alle eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Auf Basis verbrauchsorientierter Energieausweise ist keine Energieberatung möglich. Eine Energieberatung und insbesondere eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln setzt immer eine Bedarfsberechnung voraus und somit auch einen Bedarfsausweis.
Für die Ausstellung der Energieausweise nach einem vereinfachten Verfahren (Kurzverfahren) werden Richtlinien zur sachgerechten Vereinfachung entwickelt. Für die verbrauchsorientierten Energieausweise sind darin auch die Daten für die Klimabereinigung und die Daten der Referenzgebäude festgelegt.
Verbrauchorientierte Ausweise für Wohngebäude können bereits mit unserem Programm ab V 9.01 erstellt werden. Der Ausweis für Nichtwohngebäude ist ab der Version 9.08 integriert. |